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Zahnzusatz Versicherung

Zahnzusatz Versicherung Familie Wer benötigt eine private Zahnzusatz Versicherung?

Die meisten gesetzlich Versicherten sind der Meinung, dass sie sich um das Thema Zahnzusatz Versicherung keine Gedanken machen müssen, da schließlich für den Fall der Zahnbehandlungen ja die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen und die anfallenden Kosten erstatten. Doch leider ist dies nur die halbe Wahrheit. Weshalb, erfahren Sie im nächsten Abschnitt über die private Zahnzusatz Versicherung.


Guter Zahnersatz ist teuer

Die meisten Patienten wünschen sich einen möglichst perfekten Zahnersatz. Für eine Metallgusskrone oder eine Brücke sind die Zuzahlungen noch überschaubar. Für Implantate darf man aber schon mal ein Monatsgehalt bezahlen. Vor solch einem Loch im Geldbeutel kann eine passende Zahnzusatz Versicherung schützen. Die Unterschiede bei Leistungen und Preisen zwischen den angebotenen Tarifen sind jedoch sehr groß und die Angebote für die meisten Kunden oft nicht durchschaubar.

 

Eine vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz gibt es nicht

Selbst wer jedes Jahr mindestens einmal zum Zahnarzt geht und ein Bonusheft führt, das 5 Jahre hintereinandern einen Stempel aufweist, erhält nur 60% der Kosten für die einfachste Form des Zahnersatzes (die sogenannte Regelversorgung) von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Für einen schadhaften Backenzahn ist dies z.B. die Metallgusskrone.

Für eine solche Regelversorgung kalkuliert die Kasse mit Kosten in Höhe von 234,62 EUR. Der Patient mit einem 5-Jahres-Nachweis im Bonusheft erhält aber nur 140,77 EUR, die 60% also. Eine keramikverblendete Krone kostet aber ca. 500,- EUR. Lässt sich der Patient eine solche anfertigen, erhöht sich aber die Kassenleistung dadurch nicht. Der Patient erhält also trotzdem nur die 140,77 EUR und muss den Differenzbetrag in Höhe von ca. 360,- EUR selbst tragen.

Keine Zahnzusatz Versicherung füllt die zwischen Kassenerstattung und dem vollen Rechnungsbetrag inklusive privater Mehrkostenvereinbarung große Lücke vollständig. Auch mit den besten Zahnzusatz Tarifen bleiben zwischen 10% und 15% der Gesamtrechnung beim Patienten hängen. Doch bspw. bei Implantaten ist der durch eine Zahnzusatz Versicherung erstattete Anteil beträchtlich und kann durchaus einige Tausend Euro betragen, die man ohne eine entsprechende Absicherung ansonsten selbst zahlen müsste.

 

Antragstellung für eine Zahnzusatz Versicherung

Alle Versicherungen haben sich davor geschützt, dass Patienten kurz vor ihrer Zahnsanierung noch schnell eine Police abschließen. Deshalb wird in jedem Antrag explizit nach bestehenden Problemen oder angeratenen Behandlungen gefragt. Ist bei Vertragsabschluss ein Zahnproblem bekannt oder steht in Kürze eine Behandlung an, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Die ersten Leistungen aus einer Zahnzusatz Versicherung können erst nach den sogenannten Wartezeiten in Anspruch genommen werden. Diese betragen in der Regel 8 Monate für Zahnersatz-Maßnahmen und 3 Monate für Zahnbehandlung-Maßnahmen. Zudem schränken viele Versicherer in den ersten Jahren die Leistungen durch eine sogenannte Zahnstaffel zusätzlich ein.

Außerdem erhält nicht jeder Antragsteller einen Vertrag. So können Kunden abgelehnt werden, die bereits zu schlechte Zähne haben. Diesen Kunden wird manchmal ein erhöhter Beitrag angeboten, also ein Zuschlag auf den regulären Beitrag. Oder es werden Leistungen für bereits schadhafte Zähne ausgeschlossen.
Zudem werden von vielen Gesellschaften Neukunden nur bis zu einem bestimmten Eintrittsalter genommen. Mögliche Grenzen hierbei sind z.B. 60 Jahre, 66, 71 oder 76 Jahre. Es gibt allerdings auch Tarife ohne Höchsteintrittsalter.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass es sich lohnt, eine Zahnzusatz Versicherung möglichst in jüngeren Jahren abzuschließen, da die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch sehr niedrig sind und es meistens keine Schwierigkeiten bei der Antragstellung gibt.

 

Zahnzusatz Versicherung ZaehneZahnersatz - Gesetzliche Regelungen

Gesetzliche Krankenkassen zahlen seit dem 01.01.2005 für Zahnersatz nur noch befundbezogene Festzuschüsse. Somit zahlen Sie in sehr vielen Fällen weit mehr als 50% der Behandlungskosten selbst. Beispielsweise gibt es für die häufig vorkommenden Behandlungen wie verblendete Kronen, Implantate oder Inlays nur noch sehr geringe Zuschüsse. Die Restkosten müssen dann entweder selbst getragen oder mit Hilfe einer privaten Zahnzusatz Versicherung abgefangen werden.

Kieferorthopädie - Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur noch in sehr schwierigen Fällen. Laut §29 Abs. 1 SGB V nur noch dann, "wenn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Kauen, Beissen, Atmen oder Sprechen erheblich beeinflusst". Sofern eine Leistung bewilligt wird, muss diese "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen". Ist dies nicht der Fall und verfügt der Patient dann über keine private Zahnzusatz Versicherung, muss er die Behandlungskosten komplett selbst tragen.

Zahnbehandlung - Gesetzliche Regelungen

Die Leistungen für gewöhnliche Zahnbehandlungen wurden ebenfalls reduziert. So wird beispielsweise nur noch im Durchschnitt jede zweite Wurzelbehandlung übernommen. Bei einer Kostenübernahme darf der Zahnarzt nur noch maximal 3 Füllungen einbringen. Früher war die Anzahl unbegrenzt. Die Kosten hierfür betragen zwischen 500,- EUR und 1200,- EUR pro Zahn.

Bei der Parodontosebehandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nur noch dann, wenn alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Dieser medizinische Irrwitz trägt folglich dazu bei, dass Patienten in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen bleiben, da kaum jemand warten möchte, bis alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Kostenfaktor hierbei ist ca. 300,- EUR pro Zahn.

Die professionelle Zahnreinigung, die notwendig ist, um die Zähne möglichst lange in einem guten und gepflegten Zustand zu erhalten, wird ebenfalls nicht mehr von den Kassen übernommen. Eine vollständige professionelle Zahnreinigung kostet im Durchschnitt 100,- EUR pro Behandlung und wird also nur noch von einer privaten Zahnversicherung erstattet.


Die Private Zahnzusatz Versicherung als Schutz vor hohen Zuzahlungen

Angesichts dieser Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige Absicherung mit einer privaten Zahnzusatz Versicherung, um sich vor hohen Selbstkosten im zahnärztlichen Bereich zu schützen. Eine Private Zahnzusatz Versicherung ist in jungen Jahren sehr günstig und zahlt sich oftmals bereits schon durch die Inanspruchnahme der professionellen Zahnreinigung aus.


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